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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JOB Zenit Personal- und Stellenvermittlung


4. Dienstleistungsbeginn

Mit Hinterlegung einer Kopie des persönlichen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter des AG beginnt sofort der PAV für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von seiner zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

5. Vertragsdauer

Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Aktivierung- und Vermittlungsgutscheines der zuständigen Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenter des AG. Die Dienstleistung der PAV verlängert sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein der zuständigen Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenter bei der PAV hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird bzw. ist.

Sicherheitskräfte m/w/d Dauernacht

30.10.23

Wir suchen im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung zur Direktvermittlung (keine ZEITARBEIT)


Kat: gewerbl. / techn.

Reinigungskräfte m/w/d für Theater

30.10.23

Wir suchen im Rahmen der Arbeitsvermittlung für einen unserer Kunden, KEINE Zeitarbeit,


Kat: gewerbl. / techn.

Nachtwächter m/w/d

30.10.23

Zur Direktvermittlung an einen renommierten Kunden

(keine Zeitarbeit!) suchen wir


Kat: gewerbl. / techn.
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