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Der Vermittlungsgutschein (VGS) wurde mit dem Gesetz am 01.04.2012 umbenannt in den "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" = AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder der jobcenter verpflichten, Sie zu fördern und an einen Träger wie z.B.: uns, dem privaten Arbeitsvermittler, eine Erfolgsprämie für seine geleistete Vermittlung zu zahlen.

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" im § 45 SGB III (neu) wurde der Vermittlungsgutschein unbefristet verlängert (entfristet) und verbessert.

Für Sie, als Arbeitssuchender bleibt die Vermittlung bei Vorlage eines gültigen AVGS kostenfrei.


Theoretisch kann JEDER Arbeitssuchende einen AVGS erhalten!

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurückschicken können. Wenn Sie dies wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Vielen Dank! 

Sicherheitskräfte m/w/d Dauernacht

30.10.23

Wir suchen im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung zur Direktvermittlung (keine ZEITARBEIT)


Kat: gewerbl. / techn.

Reinigungskräfte m/w/d für Theater

30.10.23

Wir suchen im Rahmen der Arbeitsvermittlung für einen unserer Kunden, KEINE Zeitarbeit,


Kat: gewerbl. / techn.

Nachtwächter m/w/d

30.10.23

Zur Direktvermittlung an einen renommierten Kunden

(keine Zeitarbeit!) suchen wir


Kat: gewerbl. / techn.
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