Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JOB Zenit Personal- und Stellenvermittlung
2. Vertragsabschluss
Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der PAV gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die PAV ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben. Die PAV ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren.
3. Vergütung
Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02
Wir suchen im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung zur Direktvermittlung (keine ZEITARBEIT)
Wir suchen im Rahmen der Arbeitsvermittlung für einen unserer Kunden, KEINE Zeitarbeit,
Zur Direktvermittlung an einen renommierten Kunden
(keine Zeitarbeit!) suchen wir